Harald Kronemann
Leiter Genehmigungsverfahren Gorleben
Was reizt Sie am Projekt Gorleben?
Es ist eine Herausforderung mit vielen Besonderheiten – denn wir betreiben hier sozusagen ein Bergwerk rückwärts. Bisher gab es bei der DBE, der Vorgängergesellschaft der BGE, und bei der BGE selbst vor allem Tätigkeiten, die auf die Errichtung und den Betrieb eines Bergwerks abzielen. In Gorleben machen wir es jetzt umgekehrt: Wir schließen ein Bergwerk und verfüllen es der Genehmigung entsprechend vollständig mit dem früher ausgeförderten Salz. Dieses Vorgehen ist eine absolute Seltenheit.
Was sind Ihre konkreten Aufgaben?
Wir erarbeiten insbesondere Antragsunterlagen für die Schließung des Bergwerks Gorleben. Dazu zählen etwa Betriebspläne, Mitteilungen und Anzeigen an die Bergbehörde aber auch an den Landkreis Lüchow-Dannenberg. Ein konkretes Beispiel: Wir möchten ab Juli mit dem Haldenrückbau und dem Einfördern des Salzes in die Grube beginnen. Dafür brauchen wir die entsprechenden bergrechtlichen Zulassungen. Derzeit arbeiten wir an den dafür erforderlichen Anträgen, um diese dann zeitnah bei der Bergbehörde einzureichen.
Welche Berührungspunkte hatten Sie mit dem Thema, bevor Sie zur BGE gekommen sind?
Ich habe vor meiner Zeit bei der BGE mehrere Haldenrückbauten von Salzbergwerken begleitet und dabei Erfahrungen und Kenntnisse auf diesem Gebiet gesammelt. Unser technischer Geschäftsführer, Dr. Thomas Lautsch, hatte dann den Vorschlag, dass ich diese Erfahrungen in Gorleben einsetzen könne. Das passte insofern gut, als dass ich sowohl mit der technischen als auch mit der genehmigungsrechtlichen Seite solcher Verfahren vertraut bin. Letztere habe ich während meiner fast 20-jährigen Tätigkeit bei der niedersächsischen Bergbehörde kennengelernt.