Liebe Leser*innen,
um die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien ranken sich in der Endlagersuche wohl die größten Missverständnisse. „Wenn die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erstmal zum Einsatz kommen, dann ist unsere Region aus dem Schneider.“ Sätze wie diesen hören wir immer wieder von Bürger*innen, die in der Nähe von Naturschutzgebieten oder Kulturdenkmälern leben – Themen, die von den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien abgebildet werden. Doch: So einfach ist die Gleichung in diesem Fall nicht. Nicht wie bei den Ausschlusskriterien, bei denen gilt: „Kriterium erfüllt = Region scheidet aus“. Aber der Reihe nach: Die elf planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien – kurz: planWK – beschreiben Nutzungsansprüche der Gesellschaft an die Erdoberfläche sowie an Ressourcen und Potenziale im Untergrund. Dabei geht es unter anderem um den Abstand des Endlagers zu Wohnbebauung, um Natur- und Gewässerschutz, den Schutz von Kulturgütern, Bodenschätze, aber auch um Emissionen. Die Anwendung der planWK erfolgt nicht zwingend und sie erfolgt nachrangig zu den geowissenschaftlichen Kriterien und Anforderungen des Standortauswahlverfahrens. Denn: Bei der Suche nach einem Endlagerstandort in Deutschland steht die langfristige Sicherheit im tiefen Untergrund an erster Stelle. Heißt: Ein Endlager für hochradioaktive Abfälle unter einem Naturschutz- oder sogar Überschwemmungsbiet ist theoretisch möglich. Nur wenn der Blick auf die Geologie allein nicht reicht, um potenziell günstige Gebiete einzugrenzen oder zu vergleichen, können die planWK zum Einsatz kommen. Und für diesen Fall gilt es, vorbereitet zu sein. Wir erarbeiten deshalb einen Methodenvorschlag für die Anwendung der planWK, der sicherstellen soll, dass überall mit demselben Maß gemessen wird. Einen Arbeitsstand dazu stellen wir am 29. September 2022 in einer Online-Veranstaltung aus der Reihe „Betrifft: Standortauswahl“ vor. Schalten Sie ein, wir freuen uns auf Ihre Fragen! |