Was sind Ihre konkreten Aufgaben? Im Team Gremienbegleitung bin ich unter anderem zuständig für den Kontakt zu den anderen Verfahrensbeteiligten – dem Nationalen Begleitgremium (NBG) und dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), unserer Aufsicht. Ich plane und koordiniere die fachlichen Austausche, sorge dafür, dass Beratungsgrundlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen oder meine inhaltlich zuständigen Kolleginnen und Kollegen auch wirklich Zeit haben – etwa wenn die Sachverständigen des NBG zu uns zur Akteneinsicht kommen. Akteneinsicht des NBG – was bedeutet das und wie läuft das genau ab? Das NBG ist ein gesellschaftliches Gremium, das die Endlagersuche unabhängig begleitet und hierfür tiefe Einblicke in unsere Arbeit erhält. Wir haben uns mit dem NBG auf ein Verfahren geeinigt, das den Mitgliedern, der Geschäftsstelle und den Sachverständigen des Gremiums ermöglicht, im Bereich Standortauswahl der BGE sämtliche Unterlagen einzusehen – nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitsvereinbarung. In speziellen Datenräumen dürfen sich beispielsweise die vom NBG bestellten Sachverständigen frei durch unsere Daten und Dokumente bewegen. Auf Basis dieses Blicks in die Werkstatt der BGE erstellen sie Gutachten, die veröffentlicht werden und wiederum Berücksichtigung in unseren Arbeiten finden können. Welche Berührungspunkte hatten Sie mit dem Thema, bevor Sie zur BGE gekommen sind? Ich bin studierte Volkswirtin. Vor meiner Zeit bei der BGE habe ich im Büro der Europaabgeordneten Rebecca Harms gearbeitet und dort unter anderem die EU-Entsorgungsrichtlinie und die nationalen Entsorgungsprogramme begleitet. Später habe ich aus dem Bundestag der grünen Europafraktion über die Arbeit der Endlagerkommission und die Weiterentwicklung des Standortauswahlgesetzes berichtet. |